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Elektrizitätswerk Grandl e. K.

Allgemeine Informationen zur Strompreisbremse 2023

Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023* und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. In diesem Zeitraum erhalten Haushaltskunden für ein Grundkontingent einen garantierten Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Das Grundkontingent beträgt dabei 80 Prozent des aktuell prognostizierte Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus gehende verbrauchte Kilowattstunde gelten die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise. Wir empfehlen Ihnen somit weiterhin, bewusst und sparsam mit Ihrem Stromverbrauch umzugehen.

Dies gilt auch für Heizstromkunden und Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden.

Für Sie heißt das: Wir verrechnen den Entlastungsbetrag für Januar und Februar mit Ihrem Märzabschlag. Ab März werden dann die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt. Ab dann reduziert sich auch Ihr Abschlag entsprechend.

Für unsere Kunden besteht kein Handlungsbedarf.

So berechnet sich die Strompreisbremse

Im Rahmen der Strompreisbremse haben Sie ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauches. Für dieses Kontingent gilt die Preisbremse von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Für den darüber hinausgehenden, tatsächlichen Stromverbrauch zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis.

Ungeachtet der Preisbremse, kann für Letztverbraucher ein Preisvergleich lohnend sein.


Und so wird Ihre monatliche Entlastung berechnet:

  1. Auf Basis Ihre aktuellen Verbrauchsprognose – in der Regel ist das der Vorjahresverbrauch – berechnen wir Ihr persönliches 80-Prozent-Grundkontingent.
  2. Die Differenz aus Ihrem vertraglichen Verbrauchspreis und der 40 Cent Preisbremse ergibt Ihren persönlichen Preisrabatt.
  3. Die Differenz wird mit Ihrem Grundkontingent multipliziert.
  4. Es ergibt sich Ihr jährlicher Entlastungsbetrag, den wir auch so auf der nächsten Jahresrechnung ausweisen werden.
  5. Nun wird der Entlastungsbetrag noch durch 12 Monate geteilt.
  6. Es ergibt sich der anteilige, monatliche Entlastungbetrag. Diesen ziehen wir von Ihren bisherigen monatlichen Abschlägen ab. Sie profitieren damit sofort mit Inkrafttreten der Strompreisbremse von der Entlastung.

Sie müssen sich also um nichts kümmern. Sie erhalten den Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse automatisch.

Übrigens: Je sparsamer Sie mit Ihrem Stromverbrauch im Vergleich zum Vorjahr sind, umso geringer ist der Anteil, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt. Umso geringer sind dann letztlich Ihre Stromkosten. Es lohnt sich also auf jeden Fall, mit Ihren Stromverbrauch künftig so weit zu senken, dass Sie im Rahmen Ihres Grundkontingents bleiben.

Hinweis für Kunden mit einem Jahrestromverbrauch > 30.000 kWh

Stromkunden mit einem Jahresstromverbrauch über 30.000 Kilowattstunden profitieren ebenfalls von der Strompreisbremse. In dem Fall beträgt das Grundkontingent 70 Prozent des Verbrauchs. Hierfür zahlt der Kunde 13 Cent je Kilowattstunde netto, also vor Netz- und Messstellenentgelten sowie staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Mehrwertsteuer. Für den darüber liegenden Verbrauch gilt der mit uns vereinbarte Verbrauchspreis.

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FAQ-Liste zur Strompreisbremse

Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen.

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