Netzentgelte
Die aktuellen Preisblätter für den Netzzugang Strom stehen in PDF-Format nachstehend zur Verfügung.
Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte
nach § 20 Abs. 1 EnWG
Das Elektrizitätswerk Georg Grandl e.K. kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze (EO) vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).
Das EW Grandl geht derzeit davon aus, dass sich die Erlösobergrenze für 2023 noch ändern könnte, daher veröffentlicht das EW Grandl auf Basis der voraussichtlichen Erlösobergrenze eine Indikation der Netzentgelte für das Jahr 2023.
Das EW Grandl weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung, als auch in Form einer Senkung der ab dem 01.01.2023 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können. Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen (z.B. Offshore-Haftungsumlage) nicht in der Indikation der Netzentgelte enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes des EW Grandl zahlt die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Das EW Grandl garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
In den Netzentgelten sind enthalten:
- Kosten der vorgelagerten Netz- und Umspannebenen,
- Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
- Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung),
- Deckung der beim Stromtransport auftretenden Netzverluste.
ab 01.01.2023
ab 01.01.2022
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem NEMoG
nach § 13 StromNZV