Tarife
Das EW-Grandl e.K. hat für Sie verschiedene Tarife im Angebot. Im Untermenü auf der linken Seite können Sie sich genauer über diese informieren. In unserem Stromkostenvergleich sehen Sie übersichtlich dargestellt, dass wir als regionaler Energieversorger durchaus mit den „Großen“ am Markt mithalten können…
Unter „Informationen zum Strompreis“ finden Sie zusätzliche Infos für die Berechnung des Strompreises oder für wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang.
Selbstverständlich können Sie sich aber auch unter der oben angegebenen Telefonnummer persönlich beraten lassen!
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EEG-Umlage
Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.
Die EEG- Umlage ab 01.07.2022 beträgt 0,000 ct/kWh
Die EEG- Umlage für das Jahr 2022 (01.01. bis 30.06.) beträgt 3,723 ct/kWh
Die EEG- Umlage für das Jahr 2021 beträgt 6,500 ct/kWh
Die EEG-Umlage für das Jahr 2020 beträgt 6,756 ct/kWh
Die EEG-Umlage für das Jahr 2019 beträgt 6,405 ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2025 beträgt 0,277 ct/kWh
Die KWK_G Umlage für das Jahr 2024 beträgt 0,275 Ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2023 beträgt 0,357 ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2022 beträgt 0,378 ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2021 beträgt 0,254 ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2020 beträgt 0,226 ct/kWh
Die KWK-G Umlage für das Jahr 2019 beträgt 0,280 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2025 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 1,558 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2024 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,643 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2023 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,417 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2022 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,437 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2021 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,432 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2020 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,358 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe B > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2019 beträgt für
– Letztverbrauchergruppe A < 1.000.000 kWh/a 0,305 ct/kWh
– Letztverbrauchergruppe A > 1.000.000 kWh/a 0,050 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2025 beträgt 0,816 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2024 beträgt 0,656 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2023 beträgt 0,591 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 beträgt 0,419 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2021 beträgt 0,395 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2020 beträgt 0,416 ct/kWh
Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2019 beträgt 0,416 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2025 beträgt 0,000 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2024 beträgt 0,000 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2023 beträgt 0,000 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2022 beträgt 0,003 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2021 beträgt 0,009 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2020 beträgt 0,007 ct/kWh
Die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV für das Jahr 2019 beträgt 0,005 ct/kWh