Skip to content
Elektrizitätswerk Grandl e. K.

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

  • EEG-Transparenzverpflichtung
  • EEG – Veröffentlichungspflicht zum 30.09.2005:

Gemäß § 15 EEG sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben bis zum 30. September des Folgejahres zu veröffentlichen.


Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahre 2023:

In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2023 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart kWh EUR
§ 6 Wasserkraft 434.469 11.139,07
§ 8 Biomasse 9.142.365 1.349.757,04
§ 7 Deponiegas, Klärgas und Grubengas —– —–
§ 9 Geothermie —– —–
§ 10 Windenergie —– —–
§ 11 Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) 8.671.596 2.293.839,37
Gesamt: Einspeisungen nach dem EEG 18.248.430 3.654.735,48

*) 73.123,33 Euro vermiedene Netznutzungsentgelte, die gegenüber dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber in Abzug gebracht wurden, sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Die oben unter dem Energieträger „Solare Strahlungsenergie“ ausgewiesenen Vergütungen beinhalten die nachfolgenden Vergütungen für selbst verbrauchten Solarstrom i.S.d. § 33 Abs. 2 EEG in der am 31. März 2012 geltenden Fassung (Selbstverbrauchsvergütung). Die korrespondierenden selbst verbrauchten Strommengen sind in den oben ausgewiesenen Strommengen nicht enthalten und nachfolgend angegeben:

Selbstverbrauchsvergütung [EUR] 21.237,61
Selbstverbrauchte Strommenge [kWh] 175.402

Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz in unserem Netzgebiet beträgt 13.120.927 kWh.

Icon
Bericht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
    An den Anfang scrollen
    Suche